Historischer Hintergrund
Die ARA wurde für eine Kapazität von 30'000 Einwohnergleichwerten (EGW) konzipiert und ihr Bau kostete CHF 30'000'000.00 mit kantonaler und eidgenössischer Subventionierung.
Angesichts der Entwicklung der gesetzlichen Anforderungen an die Behandlung von Wasser vor der Einleitung in den Greyerzersee sowie des Bevölkerungswachstums der Gemeinden und des Anstiegs der von der Industrie eingeleiteten Schadstofffrachten wurden im Laufe der Zeit verschiedene Anpassungen vorgenommen.
Geschichte der Einzugsgebiete Jaun - Saane
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2024
Gründung des Gemeindeverbands des Einzugsgebiets Obere Greyerz (Association du Bassin Versant Haute-Gruyère – ABVH).
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2021-2023
Vorbereitung des neuen Verbands (Statuten, Verteilungsschlüssel, visuelle Identität, ...).
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2020
Die vier Gemeinden des AECE wenden sich in einem gemeinsamen Schreiben an den AICG und teilen ihm mit, dass das Ziel des Anschlusses des AECE an den AICG von sämtlichen Gemeinden unterstützt wird.
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2019
Der AECE nimmt Gespräche mit der EauSud AG auf, um Synergien im Hinblick auf den Bau der Anschlussleitung zwischen den beiden Kläranlagen zu finden.
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2019
Die Gemeinde Broc stimmt der Veräusserung einer Fläche von ca. 2 000 m2 für die Erweiterung der ARA Broc zu.
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2018
Gründung der mit der Initiierung der Studien für den Zusammenschluss der ARA Broc und Charmey beauftragten Arbeitsgruppe. Dieser gehören gewählte Vertreter des AICG und des AECE an.
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2016
Der AICG informiert den AECE über den Abschluss der Sanierung der Schlammbehandlungsanlage der ARA Broc und bittet den AECE um eine formelle Stellungnahme zur Zukunft der ARA Charmey und deren möglichen Anschluss an die ARA Broc.
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AECE
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2011
Infolge des Inkrafttretens des neuen kantonalen Gewässergesetzes (GewG) hat der Staat Freiburg die Einzugsgebiete der ARA Broc und Charmey als Perimeter definiert, für den eine Studie über die Regionalisierung der Abwasserreinigung durchzuführen ist.
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1992
Erstellung des interkommunalen Netzes in Cerniat. Die Inbetriebnahme erfolgt im Laufe des Jahres 1992, danach tritt die Gemeinde Jaun dem AECE bei.
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1989-1991
Beginn der Bauarbeiten im Januar mit der Öffnung der Baugrube für die ARA, deren Rohbau im Frühjahr 1990 fertiggestellt wird.
Der Ausbau, die Installation der elektromechanischen Ausrüstung und die Tests erfolgen bis Ende 1991.
Gleichzeitig werden 1989-90 die Sammelkanäle und die Anlagen des interkommunalen Netzes für den Anschluss von Charmey und Crésuz gebaut, 1991 für jenen von Châtel-sur-Montsalvens.
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1986
Eine Studie unterstreicht das Interesse an einem Zusammenschluss der Gemeinden für die Realisierung und einen rationellen Betrieb der Abwasserreinigung.
Gründung eines neuen Abwasserverbands für das Jauntal, in dem sich die folgenden Gemeinden zusammenschliessen:
- Charmey, Cerniat, Crésuz und Châtel-sur-Montsalvens
So bilden die 4 Gemeinden, nach dem Beitritt von Jaun dann 5 Gemeinden, den AECE (Association pour l’épuration de Charmey et environs), der somit 5 Regenrückhaltebecken, 5 Pumpwerken, 1 Druckstation, 2,8 km Druckleitungen, 1,7 km Sammelkanäle und eine Kläranlage betreibt.
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AICG
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2011
Infolge des Inkrafttretens des neuen kantonalen Gewässergesetzes (GewG) hat der Staat Freiburg die Einzugsgebiete der ARA Broc und Charmey als Perimeter definiert, für den eine Studie über die Regionalisierung der Abwasserreinigung durchzuführen ist.
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2009
Im Rahmen der Errichtung des Gebäudes für die Entwässerung in der ARA Broc wird für rund CHF 180 000.- eine Schlammgrube gebaut, um den Schlamm der ARA Charmey zur Entwässerung aufnehmen zu können.
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2006
Die Delegiertenversammlung genehmigt einen Investitionskredit von CHF 1 448 000 für den Bau einer Schlammentwässerungsanlage.
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2002
Die Anlage wird um einen zweiten Speicher mit einer Kapazität von 1 500 m3 erweitert.
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1988
Die Delegiertenversammlung stimmt dem Beitritt der Gemeinde Montbovon und ihrem Anschluss an die ARA zu.
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1987
Die Delegiertenversammlung stimmt dem Anschluss der Gemeinden Botterens und Villarbeney an die zentrale ARA Broc und dem Eintritt der beiden Gemeinden in den Verband zu.
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1985
Einstellung des ersten Betriebspersonals der ARA. In einer ersten Phase begleiten diese den Baufortschritt und bilden sich gleichzeitig im Bereich der Abwasserreinigungstechnik weiter.
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1983
Das Oberamt erteilt die Baubewilligung für die ARA Broc.
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1979
Eine Studie des Büros C. Von der Weid zeigt die finanziellen und betrieblichen Vorteile einer zentralen Anlage auf.
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1979
Gründung des AICG (Association intercommunale pour l’épuration des eaux usées du Comté de Gruyère), ohne die Gemeinden Botterens und Montbovon.
Nach Meinungsverschiedenheiten innerhalb des AIST über die Standortwahl der ARA Süd beschliessen die Gemeinden Broc, Gruyères, La Tour-de-Trême und Le Pâquier, den AIST zu verlassen und sich mit den 7 Gemeinden des Intyamon (Albeuve, Lessoc, Neirivue, Grandvillard, Enney, Estavannens und Villars-sous-Mont) zusammenzuschliessen. -
1978
Gewässerschutz - ein lokales Ingenieurbüro mit der Ausarbeitung eines Syntheseberichts, mit dem Ziel, die Reinigung der Abwässer aus den Einzugsgebieten der Trême und der Saane zu zentralisieren.
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1972
Im Hinblick auf den Bau einer oder mehrerer Abwasserreinigungsanlagen in der Region Greyerz werden die Statuten des Gemeindeverbands der Einzugsgebiete der Sionge und der Trême (Association Intercommunale des bassins Sionge-Trême, AIST) von 16 Gemeinden des Greyerzbezirks ratifiziert :
- Broc
- Bulle
- Sorens
- Vaulruz
- Gruyères
- Echarlens
- Vuippens
- Vuadens
- La Tour-de-Trême
- Marsens
- Avry-devant-Pont
- Le Pâquier
- Morlon
- Gumefens
- Riaz
- Le Bry
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1971
Durch ein zweites Gesetz wird der flächendeckende Bau von Abwasserreinigungsanlagen vorgeschrieben.
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60er-Jahre
In den grossen Städten wie Genf und Zürich werden die ersten Abwasserreinigungsanlagen gebaut.
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1957
Das erste Gesetz über die Gewässer tritt in Kraft.
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1953
Der Schutz der Gewässer wird in der Schweizer Verfassung verankert.
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50er-Jahre
Die Gewässer sind stark belastet. Gewerbe, Industrie, Städte und Dörfer leiten ihre Abwässer in die Seen. Die Verunreinigung verursacht Schaum und führt zu Algenbildung. An vielen Orten ist die Wasserqualität so schlecht, dass das Baden verboten wird.